praevgewinnabschoepf


 

Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)

von Ernst Hunsicker

Seit 2002/03 befasse ich mich intensiv mit mit dieser Thematik, die ich hier im Überblick unter verschiedenen Aspekten vorstelle:

  • Definition
  • Thematische Veröffentlichungen (Eigene, Weitere Autoren)
  • Thematische Diplomarbeiten
  •  Hochschulveranstaltungen o.Ä. zur PräGe
  • Thematische verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (Bargeld, Gegenstände, Bargeld und Gegenstände zugleich)
  • Behandeln von Buchgeld
  • Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
  • Niedersachsen: Kleine Anfrage
  • Niedersachsen: Rund-Erlass in Kraft (neu vom 21.07.2021)
  • Rheinland-Pfalz: Kleine Anfrage
  • Medien 

 Definition

(vgl. Präventive Gewinnabschöpfung - Wikipedia)

Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven Mitteln, um

1) Eigentumsansprüche Berechtigter - einschließlich der von Personen, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehaben - über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ("Eigentumsschutz", z.B. § 26 Nr. 2 NPOG)

und/oder

2) Sachen dem "kriminellen Kreislauf" zu entziehen.

Unter 2) fallen Gegenstände in Form von Hehlereidelikten; Bargeldbeträge in Bezug auf z.B. Drogenhandel, illegalen Zigarettenhandel oder Enkeltrickbetrug ("Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr", z.B. § 26 Nr. 1 NPOG).

Der Erlös der sichergstellten Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Bund, Länder, Kommunen), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden.

Ursprung und Implementierung

Die PräGe wurde 2003 zunächst für den Bereich der Stadt Osnabrück in Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Stadtverwaltung Osnabrück und der Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt auf meine Initiative hin systematisiert. Auf der Grundlage eines Erlasses aus dem Jahr 2007 (Link nachfolgend) soll die PräGe im Land Niedersachsen flächendeckend eingeführt werden.

Vor praktischer Durchführung der PräGe sind insbesondere zu beachten:

  • Vermögensabschöpfung des durch eine Straftat erlangten Gewinns (§§ 73 ff. StGB),
  • ausdrückliche Verzichtserklärung des letzten Gewahrsamsinhabers,

ggf. alternativ in Betracht zu ziehen:

  • Sicherheitsleistung gemäß § 7a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Gewinnabschöpfung durch Besteuerung.

Rechtsgrundlagen

Sicherstellung (z.B. § 26 Nrn. 1, 2 NPOG), Verwahrung (z.B. § 27 NPOG), Herausgabe bzw. Nichtherausgabe (z.B. § 29 NPOG) und ggf. Verwertung (z.B. § 28 NPOG) nach den Gefahrenabwehrgesetzen des Bundes (Bundespolizeigesetz, BKA-Gesetz) und der Länder (Sicherheits- und Ordnungsgesetze, Polizeigesetze, Polizeiaufgabengesetze usw.) sowie nach dem ZFdG vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter Sachen (Gegenstände, Bargeld und Buchgeld) durch die Polizei- oder Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden o.Ä.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Orientierung

Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss - 2 BvR 564/95 - vom 14.01.2004 zu § 73d StGB ("Erweiterter Verfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar") mit präventiv-ordnenden Zielen, die auch für die PräGe als Orientierung dienen können, befasst und u.a. entschieden:

  • Der  Gesetzgeber sieht in der Gewinnabschöpfung also nicht die Zufügung eines Übels, sondern die Beseitigung eines Vorteils, dessen Verbleib den Täter zu weiteren Taten verlocken könnte. ... (Absatz 65)
  • ... Der korrigierende Eingriff aber, mit dem der Staat auf eine deliktisch entstandene Vermögenslage reagiert, ist nicht notwendig repressiv. Auch das öffentliche Gefahrenabwehrrecht erlaubt hoheitliche Maßnahmen, um Störungen zu beseitigen. Gefahrenabwehr endet nicht dort, wo gegen eine Vorschrift verstoßen und hierdurch eine Störung der öffentlichen Sicherheit bewirkt wurde. Sie umfasst auch die Aufgabe, eine Fortdauer der Störung zu verhindern (...). (Absatz 68)

Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (2. Instanz): ...

Literatur:  ...

Weblinks: Homepage Ernst Hunsicker

Einzelnachweise: ...

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Die Bezeichnung "Präventive Gewinnabschöpfung" habe ich seinerzeit gewählt, um eine Abgrenzung zwischen der präventiven (gefahrenabwehrrechtlichen) und der repressiven (strafrechtlichen) Vermögensabschöpfung vorzunehmen; denn von der Intention her ist durchaus eine Vergleichbarkeit gegeben - vgl. vorstehend Ziff. 1) und Ziff. 2) sowie Absatz 65 aus der BVerfGE - .

 


Thematische Veröffentlichungen

Eigene 

(siehe auch Menüpunkt "Bücher zur PräGe")

Monografien

  1. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) bzw. Präventive Vermögensabschöpfung (PräVe). Entscheidungssammlung in Volltexten, mit Leitsätzen, grundsätzlichen Aussagen/Feststellungen und thematischen Veröffentlichungshinweisen, GRIN Verlag, 6., überarbeitete & erweiterte Auflage 2022, 558 Seiten, Leseprobe und Bestellmöglichkeit: https://www.grin.com/document/89521,
  2. Hunsicker, Ernst, Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe), 2., erweiterte Auflage (2018), GRIN Verlag, 66 Seiten, Bestellmöglichkeit: https://www.grin.com/document/351571 (auch als E-Book),
  3. Hunsicker, Ernst, Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) im Überblick, GRIN Verlag 2014, 33 Seiten, Link: http://www.grin.com/de/e-book/278421/die-praeventive-gewinnabschoepfung-praege-im-ueberblick (auch als E-Book),
  4. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) in Theorie und Praxis - Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung von Gegenständen und (Bar-)Geld aus Gründen der Gefahrenabwehr in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommune (Osnabrücker Modell) - Arbeitshilfe - 3., vollst. überarb. & erw. Auflage (2008), 175 Seiten, Verlag für Polizeiwissenschaft, Preis: 14,90 Euro. Bestellmöglichkeit: http://www.polizeiwissenschaft.de/selbststaendige_werke.php,
  5. Hunsicker, Ernst, Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) - Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit unter Einbindung der BVerfG-Entscheidung zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) und der einschlägigen Rechtsprechung (PräGe) - Mai 2009, GRIN Verlag, 36 Seiten, Preis: 9,99 €, Bestellmöglichkeit: http://www.grin.com/profile/325633/ernst-hunsicker (auch als E-Book),
  6. Hunsicker, Ernst, Ländervergleich: Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) - Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Entwicklung und Stand in Deutschland - Vergleichbare Rechtsgrundlagen in Österreich und in der Schweiz? - November 2009, GRIN Verlag, 97 Seiten, Preis: 12,99 €, ISBN: 978-3-640-47339-7, Bestellmöglichkeit: http://www.grin.com/profile/325633/ernst-hunsicker (auch als E-Book).

Fachaufsätze

  1. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung - Sicherstellung/Verwertung von Gegenständen und Bargeld aus präventiv-polizeilichen Gründen, in: Kriminalistik 4/03, S. 234 - 238.
  2. Hunsicker, Ernst, Osnabrücker Modell: Gewinne abschöpfen, in: POLIZEI-EXTRABLATT (Nds.) Nr. 6/2003, S. 4.
  3. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung - Verunsicherung durch abweichende Rechtsprechung zur Sicherstellung und Verwertung von Bargeld, in: DIE POLIZEI 7-8/2006, S. 252 - 258. 
  4. Hunsicker, Ernst, Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung dieser Instrumente, in: Kriminalistik 10/2006, S. 615 - 618.
  5. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung - Bezeichnungen, Inhalte, Vorbehalte und Implementierung, in: der kriminalist 10/2006, S. 430 - 435.
  6. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) - Replik auf die Abhandlung von Prof. Dr. Kay Waechter in NordÖR 11/2008, in NordÖR 2/2009, S. 62 - 63.
  7. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung --- Entwicklung und Stand in Deutschland - Blick nach Österreich und in die Schweiz, in: Kriminalistik 1/2010, S. 38 - 42.
  8. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe): Entgegnung auf Philipp Thiee in StV 2/2009, S. 102 ff., in: StV 4/2010, S. 212 - 215.
  9. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung - Definition, Etablierung und Bezeichnung unter Einbeziehung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen und kritischer Bewertungen, in: Die Kriminalpolizei 4/2012, S. 13 ff., Link:  http://www.kriminalpolizei.de/themen/recht-und-justiz/detailansicht-recht-und-justiz/artikel/praeventive-gewinnabschoepfung.html.
  10. Hunsicker, Ernst, Präventive Gewinnabschöpfung - Eine Bilanz nach rund zehn Jahren, in: Kriminalistik 6/2013, S. 396 ff.
  11. Hunsicker, Ernst,   Aktuelles zur Präventiven Gewinnabschöpfung - Anforderungen an die "gegenwärtige Gefahr" und Plädoyer für eine bundesweit geltende präventiv-polizeiliche Einziehung, in: Kriminalistik 8-9/2015, S. 516 ff.
  12. Hunsicker, Ernst,   Präventive Gewinnabschöpfung durch den Zollfahndungsdienst gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), in: der kriminalist 6/2016, S. 34.
  13. Hunsicker, Ernst,   Sicherstellung von Buchgeld von besonderer Bedeutung für die Präventive Gewinnabschöpfung, in: der kriminalist 12/2016, S. 32 f.,
  14. Hunsicker, Ernst, Präventive Sicherstellung durch den Zollfahndungsdienst, in: Kriminalistik 6/2017, S. 397 f.
  15. Hunsicker, Ernst, Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Präventive Gewinnabschöpfung - Verliert die Präventive Gewinnabschöpfung an Bedeutung?, in: Kriminalistik 11/2018, S. 670 ff.,
  16. Hunsicker, Ernst, Eingriffsbefugnisse für eine Präventive Gewinnabschöpfung, in: Die Kriminalpolizei, Ausgabe 1/2019, S. 30 ff.,
  17. Hunsicker, Ernst, Aktuelles zur Präventiven Gewinnabschöpfung - Fallbeispiele und Rechtsprechung, in: der kriminalist 3/2022, S. 17-21.

 

 Weitere Autoren 

(soweit mir bekannt)

  1. Barthel, Torsten F., Sicherstellung und Verwertung aus kriminellen Handlungen erlangter Gegenstände durch die Ordnungsbehörde ("Präventive Gewinnabschöpfung") - Fallbearbeitung: Ordnungsrecht, in: DVP 7/05, S. 276 - 283.
  2. Pausch, Wolfgang, Ein Plädoyer für eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung und Einziehung illegalen Vermögens in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder, in: Die Kriminalpolizei 3/2006, S. 98 ff.
  3. Waechter, Kay, Präventive Gewinnabschöpfung, in: NordÖR (Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland) 11/2008, S. 473 ff. (Replik siehe unter Menüpunkt "Replik auf Waechter zur PräGe" und in NordÖR 2/2009, S. 62 - 63) .
  4. Thiee, Philipp, "Präventive Gewinnabschöpfung": Wenn Polizeibeamte Winkeladvokaten spielen, in: Strafverteidiger (StV) 2/2009, S. 102 ff. (Entgegnung siehe unter Menüpunkt "Entgegnung auf Thiee zur PräGe").
  5. Thiee, Philipp,  Polizeirechtliche Sicherstellung nach Freigabe gem. § 98 StPO - Erwiderung auf die Erwiderung, in: Strafverteidiger (StV), S. 215 - 218.
  6. Barthel, Torsten F., Präventive Gewinnabschöpfung als neue Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden, in: Kommunaljurist (KommJur) 3/2009, S. 81 ff. Unter II./6. (Verfassungsrechtliche Bewertung) führt Rechtsanwalt Barthel resümierend aus: „Es sei noch einmal dargetan, dass die referierte Entscheidung des BVerfG geeignet ist, sämtliche vorgebrachten Bedenken gegen das Rechtsinstitut der präventiven Gewinnabschöpfung zu zerstreuen.“,um danach unter III. mit einem Ausblick abzuschließen: „Die gefahrenabwehrrechtlich fundamentierte präventive Gewinnabschöpfung durch die kommunalen Ordnungsbehörden stellt ein innovatives Instrumentarium dar, dessen Anwendungskonstellationen in der Verwaltungspraxis als verwaltungs- und verfassungsrechtlich gesichert gelten können. Die Zukunft wird zeigen, ob steigende Fallzahlen die Erreichung des Ziels der Schließung von Gerechtigkeitslücken zu befördern vermögen. Der niedersächsische Innenminister steht in vollem Maße hinter dem innovativen Rechtsinstitut.(113) Eine weitere Evaluation[1] erscheint indessen durchaus angebracht.(114)
  7. Wüstenbecker, Horst, Sicherstellung von Bargeld als "präventive Gewinnabschöpfung" (Anmerkungen zu Nds. OVG, Urt. v. 02.07.2009 - 11 LC 4/08), in: RechtsprechungsÜbersicht (RÜ) 11/2009, S. 663 ff. (667).
  8. Söllner, Sebastian, Zum Begriff "gegenwärtige Gefahr" bei der sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" - Anmerkung zum Urteil des Nds OVG vom 2.7.2009 - 11 LC 4/08 - ..., in: DVBl 20/2009, S. 1320 ff.
  9. Hüls, Silke / Reichling, Tilman, Vermögensabschöpfung vor und nach dem Strafurteil - "Verzichtserklärungen" und die Instrumentalisierung des Gefahrenabwehrrechts, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) 5/2009, S. 198 ff.
  10. Rohde, Thomas / Schäfer, Thomas, Präventive Gewinnabschöpfung - Sicherstellung nach Gefahrenabwehrrecht im Rahmen des Osnabrücker Modells, in: NdsVBl. 2/2010, S. 41 ff.
  11. Söllner, Sebastian, Anmerkung zum Urteil VG Oldenburg, Az. 7 A 1634/09, vom 29.06.2010, in: DVBl. 21/2010, S. 1385 ff. (vgl. unten "Präventive Sicherstellung von Bargeld und beweglichen Gegenständen"- Urteil als Link)
  12. Heyna, Franz-Josef, Die Sicherstellung von Gegenständen nach dem Polizeigesetz, in: Kriminalistik 11/2010, S. 659 ff.
  13. Rohde, Thomas / Schäfer, Thomas / Röwekamp, Stephanie, Präventive Gewinnabschöpfung - Rechtsprechungsübersicht, Bedeutung und ein Bericht aus der Praxis, in: Niedersächsische Verwaltungsblätter (Nds.VBl.) 6/2012, S. 145 ff.
  14. Artkämper, Heiko, Präventive Gewinnabschöpfung bei Beschuldigten - Möglichkeiten und Grenzen, in: Die Kriminalpolizei März 2013, Link: http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2013/detailansicht-2013/artikel/praeventive-gewinnabschoepfung-bei-beschuldigten.html
  15. Winterhoff, Christian, Rechtswidrigkeit einer sog. präventiven Gewinnabschöpfung  (zu OVG Bremen, Az. 1 A 255/12, vom 24.06.2014), in: jM 2015, S. 80 ff.
  16. Kirchhoff, Martin, Präventive Gewinnabschöpfung - Straftaten dürfen sich grundsätzlich nicht lohnen -- Instrument der präventiven Gewinnabschöpfung kann es Tätern schwer machen, in: DPolG Polizeispiegel Oktober 2015 (Landesverband Nordrhein-Westfalen), S. 5 f.
  17. Kirchhoff, Martin, Präventive Gewinnabschöpfung - Ein Vergleich zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, in: Kriminalistik 8-9/2017, S. 518 ff.
  18. Fritsche, Benjamin, Präventive Sicherstellung von Bargeld - Bundespolizisten entdecken 17.640 Euro Bargeld im Gepäck, in: Bundespolizei kompakt 01/2018, S. 32 ff.
  19. Günther, Manfred, Die präventive Sicherstellung, in: Bundespolizei kompakt 01/2018, S. 35

 


[1] Evaluation ist auch eine von mir aufgestellt Forderung; vgl. Hunsicker, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) in Theorie und Praxis …, 3. überarb. & erw. Auflage 2008, Verlag für Polizeiwissenschaft, S. 79 ff.

 

 Fachbuchbeiträge

(soweit mir bekannt bzw. soweit festgestellt)

  1. Artkämper, Heiko, Die „gestörte“ Hauptverhandlung – Eine praxisorientierte Fallübersicht, Gieseking Verlag (4. Auflage 2013): XXIII. Asservate und „präventive Gewinnabschöpfung“, RdNrn 494 f., S. 370 ff.,
  2. Artkämper, Heiko/Schilling, Karsten, Vernehmungen – Taktik-Psychologie-Recht, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 3. Auflage 2014: 15.14 Beschuldigtenvernehmungen bei präventiver Gewinnabschöpfung,
  3. Böhrenz/Siefken, Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), Pinkvoss Verlag (aktualisierte 9. Auflage 2014), § 26 Rdnr 8., S. 158: sog. „Präventive Gewinnabschöpfung“,
  4. Engelhardt, Sophie, Nachrichtenlose Kulturgüter – Schriften zum Kulturgüterschutz, Walter de Gruyter GmbH & Co.KG, S. 95: „In Deutschland wird daher zum Zweck der Wahrung einer Zuordnungsmöglichkeit und dem Schutz der Eigentümer das Instrument der präventiven Sicherstellung, die teilweise auch als präventive Gewinnabschöpfung bezeichnet wird,346 herangezogen.347 …“,
  5. Gropp, Walter/Huber, Barbara, Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität – Ein Projektbericht, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg im Breisgau: 3. Gewinnabschöpfung - b) Präventive Gewinnabschöpfung, S. 9 f., URL: »https://www.mpicc.de/shared/data/pdf/fa-ok2.pdf«,
  6. Huber, Karl – herausgegeben von Tiedemann, Klaus/Schünemann, Bernd, Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters, Centaurus Verlag & Media UG, Literaturverzeichnis S. 252: Hunsicker, Ernst: Präventive Gewinnabschöpfung in Theorie und Praxis, 2. Auflage, 2005, Frankfurt (zit.: Hunsicker),
  7. Johann, Pascal, II. Die präventive Sicherstellung … c) das sog. „Osnabrücker Modell“, in: Möglichkeiten und Grenzen des neuen Vermögensabschöpfungsrechts: Eine Untersuchung zur vorläufigen Sicherstellung und der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, De Gruyter (Buch, 2019),
  8. Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren, Schrifttum zu Einziehung oder Verfall, Haufe.: Hunsicker/Thiée, Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe), StV 2010,
  9. Lindemann, Michael, Voraussetzungen und Grenzen legitimen Wirtschaftsstrafrechts, Mohr Siebeck (2012), 4. Kapitel: Vermeidung vorweggenommener Sanktionswirkungen – a) Unzulässigkeit von Maßnahmen der präventiven Gewinnabschöpfung, S. 406 ff.,
  10. Martell, Jörg, Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – SOG LSA –, 4. Auflage 2016, Richard Boorberg Verlag: Sichergestellt werden kann auch Bargeld im Rahmen der sog. „Präventiven Gewinnabschöpfung“ als präventiv-polizeiliche Maßnahme … ,
  11. Möstl/Kugelmann, Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, Präventive Gewinnabschöpfung PolG 432; 40 f, Kommentar, C.H.BECK, 2020,
  12. Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard/Kniesel, Michael, Polizei- und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht, C.H.BECK (9. Auflage 2016): (präventive Gewinnabschöpfung, OVG Bremen …), § 19 Rdnr 8, S. 350,
  13. Rachor, Frederik, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, Verlag C.H. Beck (5. Auflage 2012), Gefahrenabwehr und Strafverfolgung: „präventive Gewinnabschöpfung“ (E 689ff.),
  14. Retemeyer, Alexander, Vermögensabschöpfung und Zurückgewinnungshilfe (14. Teil), in: Achenbach/Ransiek (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, C.F. Müller (3. Auflage 2012): Präventive Gewinnabschöpfung, S. 1621 ff.,
  15. Schoch, Friedrich (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht: Mit Onlinezugang zur Jura-Kartei-Datenbank, De Gruyter Studium (15. Auflage 2013): „präventive Gewinnabschöpfung“, Rdnrn 324 ff., S. 266 ff.,
  16. Schwind, Hans-Dieter, Kriminologie – Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen, Kriminalistik Verlag (23. Auflage 2016): dd) Vermögensabschöpfung, § 29 RdNr 48, S. 673 f. (zur „Präventiven“ Gewinnabschöpfung vgl. Hunsicker, 2013, 396 ff und Hunsicker Entscheidungssammlung in Volltexten, 2. Aufl. München 2009),
  17. Stieler, Jens, Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht – eine eingriffsrechtliche Betrachtung, GRIN Verlag (2010): Präventive Gewinnabschöpfung, S. 7,
  18. Stolpe, Oliver, US CRIMINALE – Strategien gegen das Organisierte Verbrechen, Carl Heymanns (2004), B. Präventive Gewinnabschöpfung, S. 194 ff. (Hinweis: bezieht sich auf Italien),
  19. Tehrani, Ramin, Die „Smart Sanctions“ im Kampf gegen den Terrorismus und als Vorbild einer präventiven Vermögensabschöpfung, Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht - Kriminologische Forschungsberichte, Herausgegeben von Hans-Jörg Albrecht und Günther Kaiser (2014), Band K 166: 3.1 Präventive Gewinnabschöpfung in Deutschland, S. 197 ff.,
  20. Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 7., völlig neu bearbeitete Auflage 2017, C.F. Müller, S. 185, RdNr 221: Mit der Etablierung der sog. „präventiven Gewinnabschöpfung“ hat sich der Sicherstellung ein neuer Anwendungsbereich erschlossen.

 


 Thematische Diplomarbeiten o.Ä. / Betreute Dissertation

(soweit mir bekannt)

  1. Bernhardt, Nadine, Die Voraussetzungen der Sicherstellung nach § 26 Abs. 1 SächsPolG unter besonderer Berücksichtigung der Fahrzeugfälle und der Präventiven Gewinnabschöpfung - Diplomarbeit im Fachbereich Rechtswissenschaften an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz (11. Studienjahrgang;Studienkurs 3/04; Sebnitz den 16.07.2007; Mentor: Assessor jur. Ulf Petersen-Thrö), S. 36 - 48. (Hinweis: Diplomarbeit kann bei der FH in Rothenburg als Leihgabe angefordert werden - bibliothek.fhs@polizei.sachsen.de).
  2. Ungenannt, Die Präventive Gewinnabschöpfung im Blick der beteiligten Behörden, insbesondere der Kommunen - Diplomarbeit im Studiengang Betriebswirtschaft, Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen - Studiengruppe 2006 (Arbeit kann telefonisch unter 0541/323-4631 oder per E-Mail mit ordnung@osnabrueck.de angefordert werden).
  3. Schäfer, Thomas, Präventive Gewinnabschöpfung - Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG im Rahmen des Osnabrücker Modells, Diplomarbeit im Studiengang Verwaltung, Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Studiengruppe 2005 (Ibbenbüren, 10.03.2008).
  4. Röwekamp, Stephanie, Die Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) und ihre Bedeutung insbesondere für Niedersachsen, Bachelorarbeit Hochschule Osnabrück - Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (12.05.2011).
  5. Luderer, Doreen, Präventive Gewinnabschöpfung durch den Polizeivollzugsdienst / Doreen Luderer, Stefan Grafe, 2012. - 74 Bl. - Rothenburg/O.L., FH, Diplomarbeit 2012,
  6. Betreute Dissertation/Abgeschlossene Arbeiten: Pohar, Katerina-Maria: Die non-conviction-based confiscation nach § 76a Abs. 4 StGB i.V.m. § 437 StPO[1]
 

[1] FernUniversität in Hagen, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Internationales Strafrecht, URL: »https://www.fernuni-hagen.de/ls_isfen/forschung/betreute-arbeiten.shtml« (Stand: 17.10.2020)


 

Hochschulveranstaltungen o.Ä. zur PräGe

(soweit mir bekannt)

  1. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern (Güstrow, 16.11.2009), Dozent: Henning Biermann, ... Folgende Themen stehen zur Bearbeitung zur Verfügung: ... Thema 6: "Rechtsprobleme der Sicherstellung im Polizei- und Ordnungsrecht - Eine Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der "präventiven Gewinnabschöpfung".
  2. Universität Halle/Saale, Prof.  Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Seminar im Sommersemester 2010 - "Gefahrenabwehr als staatliche Aufgabe im Spannungsfeld zu den Anforderungen des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts": Die "präventive Gewinnabschöpfung" als polizeiliche Sicherstellung? - Entwicklung, Anwendungsbereich und Anforderungen eines neuen Instruments der Gefahrenabwehr.
  3. Universität Passau, Prof. Dr. Robert Esser, Deutsch-Polnisches (SP)-Seminar zum Europäischen und Internationalen Strafrecht (Vorankündigung) - Sommersemester 2010 - Seminararbeit / Arbeitsthemen: ... 5. Präventive Gewinnabschöpfung und Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK).
  4. Universität Osnabrück, Prof. Dr. Oliver Dörr: Zur Zeit werden folgende Dissertationsthemen bearbeitet: ... Die sog. präventive Gewinnabschöpfung - Grundlagen und Grenzen.
  5. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Forschungsfeld: Die sog. Präventive Gewinnabschöpfung, Projektzeitraum: 01.12.2011 - 31.08.2014, Projektbeschreibung unter: http://www.fhoev.nrw.de/forschungfhoev.html?&no_cache=1&user_fpi_pi1[item]=101&user_fpi_pi1[genre]=projekte&user_fpi_pi1[sword_projekte]=
  6. Universität Freiburg, Till Bettels, Forschungsthema: Präventive Gewinnabschöpfung als Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Italien und in Europa ..., Link: http://www.korse.uni-freiburg.de/kollegiaten/bettels.
  7. Universität Münster, Andre Janssen, Präventive Gewinnabschöpfung, Habilitation (01/2014), unter: https://www.uni-muenster.de/forschungaz/habilitation/596;jsessionid=6d6ab221dcd71c74a5c766e22ff0.

Thematische verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

(soweit mir bekannt)

Präventive Sicherstellung von Bargeld durch Polizei, Verwaltungsbehörden (nur Niedersachsen), Zollfahndungsdienste und Bundespolizei

(auch hinsichtlich Buchgeld auf Verwahrkonten)

  1. Entscheidung (einstimmiger Beschluss) des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 732/11 - vom 24.10.2011 in Bezug auf die Sicherstellung von 33.000 € Bargeld (Vorinstanzen: VG Osnabrück - 6 A 105/08 - vom 13.10.2010, Nds. OVG - 11 LA 6/11 - vom 08.02.2011) gem. §§ 26 ff. Nds. SOG: Die Verfassungsbeschwerde (Herausgabe sichergestellten Bargelds) wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. - veröffentlicht unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111024_1bvr073211.html . (+); dazu: Kommentar "Sicherstellung von Bargeld zwecks Gefahrenabwehr", in: RECHT AKTUELL, Kriminalistik 4/2012, unter: http://kriminalistikpayperview.datenbanken.huethig-jehle-rehm.de/HJRXaver/start.xav?produkt=kriminalistik_payPerView&ts=03.09.2015&ident=3246d4f0fccc06c18c872561ede9f0c7&kunde=Kriminalistik-gast&lizenz=999999&willkommen=%20&startSkin=Default&startbk=HJR_kriminalistik_payPerView.
  2. Urteil VG Berlin, Az. VG 1 A 173.98, vom 02.02.2000: Sicherstellung von 155.000,00 DM Bargeld ("Zigarettenschmuggel" ); Urteil liegt mir vor. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  3. Das vorstehende Urteil (zu 2.) ist rechtkräftig; Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch Beschluss des OVG Berlin, Az. OVG 1 N 13.00, vom 16.09.2002 abgelehnt; Beschluss liegt mir vor. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  4. Beschluss VG Berlin, Az. VG 1 A 442.01, vom 11.02.2004: Sicherstellung von 298.000,00 DM Bargeld ("Drogenschmuggel" ); Beschluss liegt mir vor - Eckpunkte aus dem Beschluss; Analyse und/oder Bewertung in meinem Fachbuch S. 30 ff.  (siehe oben: "Veröffentlichungen - Eigene" unter 1.). Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (±)
  5. (Eil-)Beschluss VG Aachen, Az. 6 L 825/04, vom 10.02.2005: Sicherstellung von 93.450,00 Euro Bargeld ("Zigarettenschmuggel" ), Beschluss (rechtskräftig) liegt mir vor - veröffentlicht  unter http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php (Pfad: >Verwaltungsgericht >Aachen >Alle Entscheidungsarten >Az. 6 L 825/04 >Wortsuche). (+)
    Danach:  Urteil in gleicher Sache durch VG Aachen (rechtskräftig),  Az. 6 K 1757/05, vom 15.02.2007 - veröffentlicht unter http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php . (+)
  6. Urteil Bay. VG Regensburg, Az. RN11 K 03.1962, vom 18.01.2005: Sicherstellung von 225.000,00 Euro Bargeld ("Drogenschmuggel"); Urteil (rechtskräftig) liegt mir vor. Anforderung gegen Kostenerstattung beim Bay. VG Regensburg unter poststelle@vg-r.bayern.de . Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  7. Beschluss VG Braunschweig, Az. 5 B 284/06, vom 19.10.2006 (rechtskräftig): Sicherstellung von 10.850,00 Euro Bargeld ("Enkeltrick-Betrug"); veröffentlicht unter: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020060002845%20B . (+)
  8. Beschluss VG Braunschweig, Az. 5 B 332/06, vom 18.01.2007 (rechtskräftig): Sicherstellung von 637,35 Euro Bargeld ("Verdacht deliktischer Herkunft"); veröffentlicht unter: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020060003325%20B . (±)
  9. Urteil VG Berlin, Az. VG 1 A 137.06, vom 28.02.2008: Sicherstellung von 99.420,00 Euro Bargeld ("Drogenhandel"). Hinweis: Das VG Berlin hat wegen der grundsätzlich zu klärenden Frage der Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Erkenntnisse aus Strafverfahren (hier: Hausdurchsuchung ohne richerliche Anordnung) für Zwecke der Gefahrenabwehr die Berufung an das OVG Berlin-Brandenburg zugelassen. Urteil (nicht rechtskräftig - Berufung beim OVG eingelegt) im Volltext als PDF unter: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20080402.1000.97361.html . (+) In diesem Zusammenhang könnte der Beschluss des BVerfG - 2 BvR 2225/08 - vom 02.07.2009 Bedeutung erlangen ("Kein Beweisverwertungsverbot nach rechtswidriger Hausdurchsuchung"; unter:  http://www.rechtslupe.de/strafrecht/kein-beweisverwertungsverbot-nach-rechtswidriger-hausdurchsuchung-311943).
  10. Urteil Nds. OVG (Lüneburg), Az. 11 LC 4/08, vom 02.07.2009: Sicherstellung von ca. 27.000,00 Euro Bargeld ("Drogenhandel"); veröffentlicht unter:  http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200800000411%20LC%5B02%5D . (+)
  11. Urteil VG Braunschweig, Az. 5 A 25/08, vom 02.12.2009: Sicherstellung eines Geldbetrages im Rahmen der - präventiven Gewinnabschöpfung - ("Verdacht des schweren Bandendiebstahls"); veröffentlicht unter: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020080000255%20A(±)
  12. Urteil VG Düsseldorf, Az. 18 K 4188/08, vom 10.12.2008: Sicherstellung von 11.140 € Bargeld (-);     dazu: Berufung auf Antrag der Beklagten durch OVG NRW (Münster), Az. 5 A 298/09 / 18 K 4188/08 VG Düsseldorf, vom 29.10.2009, zugelassen (Antragsverfahren wird als Berufungsverfahren fortgesetzt; Beschluss: Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen (+). Urteil VG Düsseldorf und Beschluss OVG NRW (Münster) jeweils veröffentlicht unter: http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php (jeweils Gericht und Az. in Maske eingeben). Beschluss OVG NRW, Az. 5 A 298/09, unter:http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_A_298_09beschluss20100811.html  (+).
  13. Urteil VG Stade, Az. 1 A 1504/08, vom 17.11.2009: Sicherstellung von 27.000 € Bargeld ("Drogengeschäfte") (+); dazu nach Antrag auf Zulassung der Berufung:
  14. Beschluss Nds. OVG (Lüneburg), Az. 11 LA 574/09 / 1 A 1504/08, vom 29.09.2010 (+) - Beschluss ist unanfechtbar - (Urteil VG Stade und Beschluss Nds. OVG liegen mir vor).
  15. Beschluss Nds. OVG (Lüneburg), Az. 11 ME 32/10, vom 20.09.2010 (Vorinstanz: VG Hannover, Az. 10 B 3952/09 - "Sicherstellung von 80.500 € Bargeld") - Entscheidung in der Hauptsache ist abzuwarten; Beschluss unter: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000201000003211+ME .
  16. Urteil Nds. OVG (Lüneburg), Az. 11 LB 401/09 / 5 A 251/07, vom 17.11.2009: Sicherstellung von 12.328,13 € Bargeld ("Waffengeschäfte") (-); Vorinstanz: VG Braunschweig, Az. 5 A 251/07 (+).
  17. Urteil VG Lüneburg, Az. 6 A 143/09, vom 13.01.2011: Sicherstellung von 27.000,00 € Bargeld (Beabsichtigte "Ausfuhr" des Bargeldbetrages - 54  500-€-Scheine - in die Türkei, versteckt in Unterhose) (-).
  18. Urteil Bay. VG Ansbach, Az. AN 5 K 09.01212, vom 14.01.2010: "Sicherstellung eines Geldbetrages in Höhe von 86.100,00 €"; Amtl. Leitsätze: "Auch dann, wenn der wahre Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer nicht (mehr) ermittelt werden kann, kann eine Sicherstellung beibehalten und in der Folgezeit eine Verwertung durchgeführt werden, wenn nach Überzeugung des Gerichts jedenfalls derjenige, bei dem die Sache sichergestellt wurde, nicht Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer ist.", unter: http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/documents/09a01212u.pdf (+).
  19. Urteil Nds. OVG (Lüneburg), Az. 11 LB 438/10 / 6 A 22/07, vom 07.03.2013 (Vorinstanz: VG Osnabrück, Az. 6 A 22/07, vom 28.09.2009); amtl. LS: "Wird Bargeld durch strafprozessuale oder vergleichbare Sicherstellungsmaßnahmen vereinnahmt und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto eingezahlt, bleibt das dadurch entstandene Buchgeld tauglicher Gegenstand einer sich anschließenden polizeirechtlichen Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG.",  unter: https://openjur.de/u/613108.html  (+).
  20. Urteil VG München, Az. M 7 K 13.672, vom 14.08.2013, Sicherstellung von 29.000,00 € Bargeld ("Kopf einer kriminellen Vereinigung, Betäubungsmittelhandel"), unter: https://openjur.de/u/671486.html (+).
  21. Urteil VG München, Az. M 7 K 12.4367, vom 10.12.2014, Sicherstellung von Bargeld ("Drogenhandel"), unter: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150001821&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true (±).
  22. Beschluss Bay. VGH / 10. Senat, Az. 10 CS 15.1435 / 10 C 15.1434, vom 17.09.2015, Sicherstellung von 59.950 € Bargeld ("Drogenhandel") durch den Zollfahndungsdienst gem. § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), unter: https://openjur.de/u/863978.html (+).
  23. Urteil Bay. VGH / 10. Senat, Az. 10 BV 14.2353 / Au 1 K 13.1276, vom 23.02.2016, Sicherstellung von 176.650 € Bargeld ("Verdacht des Diebstahls, Verstoß gegen das Geldwäschegesetz");
    Leitsatz: 1. Art. 25 PAG ermächtigt nicht zur Sicherstellung einer schuldrechtlichen Forderung, auch wenn die Forderung durch Einzahlung von zunächst strafprozessual beschlagnahmten Bargeld auf ein Konto entstanden ist (a. A. zu § 26 Nds. SOG: OVG Lüneburg, U. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - juris). (amtlicher Leitsatz), unter: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-46950?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1  (–).
  24. Beschluss Nds. OVG (Lüneburg), Az. 11 LA 135/13, vom 21.11.2013, Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch erlangten Geldbetrages i.H.v. 36.250 € ("Drogenhandel" - auch Sicherstellung von Buchgeld), unter: https://openjur.de/u/659291.html (+)
  25. Beschluss VG München, Az. M 7 S 15.2626, vom 03.11.2015, Sicherstellung von 79.510,00 € Bargeld durch den Zollfahndungsdienst gem. § 32b Abs. 1 ZFdG zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr ("Erwerb von Betäubungsmitteln"), unter:  http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-53042?hl=true (+),
  26. Beschluss Bay. VGH, Az. 10 CS 16.895, vom 27.06.2016, Sicherstellung von 879.900,00 € (!) Bargeld durch den Zollfahndungsdienst gem. § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), ("Einsatz des Geldes zu illegalen Zwecken"), unter: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-48793?hl=true  (+),
  27. Urteil VGH München, Az. 10 B 17.83, vom 22.05.2017, Herausgabe sichergestellten Bargelds in Höhe von 13.200 Euro und 100 US Dollar ("Drogenhandel"), unter: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-111571?hl=true  (+).
  28. Urteil VG Aachen, Az. 6 K 1405/15, vom 08.05.2017, Sicherstellung von Bargeld in Höhe von 1.330,00 €, unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2017/6_K_1405_15_Urteil_20170508.html (+),  
  29. Beschluss VG Köln, Az. 20 L 3725/17, vom 24.10.2017, Sicherstellung eines Bargeldbetrages in Höhe von 300,00 €, unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/20_L_3725_17_Beschluss_20171024.html (+),
  30. Urteil VG Gelsenkirchen, Az. 17 K 3416/14, vom 20.07.2017, Sicherstellung von insgesamt 395.000,00 € Bargeld durch den Zoll gem. § 32b Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG, unter:    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2017/17_K_3416_14_Urteil_20170720.html (+)
  31. Urteil VG Stuttgart, Az. 1 K 2294/17, vom 17.08.2017, Präventive Sicherstellung von 17.640,00 € Bargeld durch die Bundespolizei gem. § 47 Nr. 1 BPolG (+)

Präventive Sicherstellung von beweglichen Gegenständen

  1. Urteil VG Karlsruhe, Az. 9 K 2018/99, vom 10.05.2001: Sicherstellung von ca. 2000 Gegenständen ("Diebstahl"); Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  2. Urteil (zu 1.) ist rechtskräftig (Beschluss VGH Baden-Württemberg, Az. 1 S 1710/01, vom 20.02.2002); Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  3. Urteil Bay. VG Ansbach, Az. 5 K 04.00664, vom 08.10.2004: "Sicherstellung von offensichtlich dem Kläger nicht gehörenden Gegenständen (Schmuck) nach Abschluss eines Strafverfahrens" (rechtskräftig). Urteil kann beim Bay. VG Ansbach (entscheidungsanforderung@vg-an.bayern.de) gegen Kostenerstattung angefordert werden. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  4. Urteil VG Osnabrück, Az. 4 A 41/05, vom 25.04.2006 (: Sicherstellung von 93 Eisenbahnmodellen ("Hehlerei"); Urteil (rechtskräftig) liegt mir vor. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (+)
  5. Beschluss VG Stade, Az. 1 A 19/07, vom 31.08.2007: "Warenvorrat von 35 Pack. Rasierklingen, über 50 Flaschen Spirituosen, große Mengen Tabakwaren/Werkzeuge/Pflegeartikel" ; Beschluss liegt mir vor; dazu: Beschluss OVG Lüneburg, Az. 11 PA 391/07 / 1 A 19/07, vom 14.01.2008, wegen Prozesskostenhilfe-PKH; Beschluss liegt mir vor. (+)
  6. Urteil VG Stade, Az. 1 A 19/07, vom 25.02.2008: (wie vorstehend); Urteil liegt mir vor; dazu: Beschluss OVG Lüneburg, Az. 11 LA 133/08 / 1 A 19/07, vom 13.05.2008; Beschluss liegt mir vor. (+)
  7. Urteil VG Koblenz, Az. 5 K 1802/07.KO, vom 23.04.2008: "Sicherstellung einer großen Anzahl von Kosmetikartikeln im Wert von etwa 1.800,00 €" . Urteil (rechtskräftig) liegt mir vor. (+)
  8. Urteil VG Köln, Az. 20 K 842/09, vom 10.12.2009: "Sicherstellung von insgesamt 414 Kleidungsstücken und Sonnenbrillen"; Urteil liegt mir vor. (+)
  9. Beschluss Bay. VGH, Az. 10 ZB 10.1707, vom 19.11.2010: "Sicherstellung verschiedener Sachen"; Beschluss liegt mir vor. (+)
  10. Urteil VG Freiburg (Breisgau), Az. 4 K 389/09, vom 28.10.2010: "Sicherstellung von Kupferkabel im Wert von 1.480,00 €", mit amtl. Leitsätzen unter: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE100003489&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all (+).

 

Präventive Sicherstellung von Bargeld und beweglichen Gegenständen

  1. Urteil VG Osnabrück, Az. 4 A 140/05, vom 16.11.2006 ("Verdacht des gemeinschaftlichen Raubes"); Urteil (rechtskräftig) liegt mir vor. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (±)
  2. Urteil VG Osnabrück, Az. 4 A 136/05, vom 16.11.2006 ("Verdacht des gemeinschaftlichen Raubes");  Urteil (rechtskräftig) liegt mir vor. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. (-)
  3. Urteil VG Oldenburg, Az. 7 A 1634/09, vom 29.06.2010 (Sicherstellung von 14.200,00 € Bargeld und diverser Schmuckgegenstände);
    Urteil unter: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0560020090016347%20A (+)

Legende:

(+) Präventive Sicherstellung usw. verwaltungsgerichtlich bestätigt.

(±) Präventive Sicherstellung usw. in Teilen verwaltungsgerichtlich bestätigt.

(-) Präventive Sicherstellung usw.  verwaltungsgerichtlich nicht bestätigt.


 

Behandeln von Buchgeld

Beschluss LG Bielefeld, Az. 1 Kls B 1/98 I, vom 28.05.1999: Behandeln von Buchgeld ("Anlagebetrug") gem. § 983 BGB; Beschluss liegt mir vor. Fundstelle: u.a. Entscheidungssammlung Hunsicker. 


Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24.10.2006 (BGBl. I Nr. 49/2006, S. 2350)

 Dieses Gesetz mit den Schwerpunkten "Stärkung der Rückgewinnungshilfe (Opferschutz)" und "Auffangrechtserwerb des Staates" fängt jetzt vorstehend angeführte Sachverhalte auf (VG Karlsruhe, Az. 9 K 2018/99; LG Bielefeld, Az. 1 Kls B 1/98 I), die davor noch unter dem Gesichtpunkt der Präventiven Gewinnabschöpfung bzw. unter dem Behandeln von Buchgeld (§ 983 BGB) beurteilt worden sind. Wegen der grundsätzlichen Aussagen (VG Karlsruhe: Beweisanzeichen/Indiztatsachen, Erfahrungssätze, Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB; LG Bielefeld: Behandeln von Buchgeld gem. § 983 BGB unter Hinweis auf BGH NStZ 84, 410, BGH R StGB § 73 Tatbeute 1) sind diese Entscheidungen aber nach wie vor von Bedeutung.
Auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bleibt weiterhin Raum für die PräGe (siehe dazu: Hunsicker, Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten - ... , in: Kriminalistik 10/2006, S. 615 - 618).
 

 
Niedersachsen: Kleine Anfrage des Abgeordeten Bode (FDP)
  
 
Dazu die Neue Osnabrücker Zeitung vom 15.09.2007, S. 5:
  
"Abschöpfung
ddp HANNOVER. Niedersachsen plant die landesweite Einführung der sogenannten präventiven Gewinnabschöpfung bei mutmaßlichen Straftätern. Dann können Gegenstände und Bargeld aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt und verwertet werden. Ein Modellversuch in Osnabrück habe sich laut Innenminister Schünemann (CDU) bewährt."
 
Zur Kleinen Anfrage:
 
 

 
Niedersachsen: Rund-Erlass in Kraft
 
Im Land Niedersachsen ist ein Gem. RdErl. des MI und des MJ (Federführung: MI) vom 16.11.2007 (neu: vom 21.07.2021)
 
 "Präventive Vermögensabschöpfung; Hinweise zum Verfahren der Sicherstellung nach § 26 NPOG vor strafprozessualer Herausgabe offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter Sachen"
 
in Kraft (neu: Nds. MBl. 2021, Nr. 28, S. 1190, VORIS 21011).
 
Zum Runderlass: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-vv&docid=VVND-VVND000044011
 

 
Rheinland-Pfalz: Kleine Anfrage der Abgeordeten Kohnle-Gros (CDU)

und Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport - Drucksache 15/1624 (31.10.2007)

"Präventive Gewinabschöpfung

... Nach den Erkenntnissen der Landesregierung praktizieren bereits die Länder Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die präventive Gewinnabschöpfung auf der Grundlage der Polizeigesetze. Verwaltungsvorschriften oder andere untergesetzliche Regelungen hierzu bestehen derzeit nicht. Karl Peter Bruch Staatsminister"

Zur Kleinen Anfrage: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1624-15.pdf .

Anmerkung:

Die Länderaufzählung ist nicht vollständig, da auf Grund anhängig gewesener VG-Verfahren noch die Länder Bayern (Urteil Bay. VG Regensburg, Az. RN11 K 03.1962;  Urteil Bay. VG Ansbach, Az. 5 K 04.00664) und Baden-Württemberg (Urteil VG Karlsruhe, Az. 9 K 2018/99; Beschluss VGH Baden-Württemberg, Az. 1 S 1710/01) sowie inzwischen auch Rheinland-Pfalz (Urteil VG Koblenz, Az. 5 K 1802/07.KO) zu nennen sind.


Medien 

  1. Jetzt dürfen Diebe die Beute nicht mehr behalten – „Osnabrücker Modell“ macht in Niedersachsen Schule und Die Stadt verwahrt und versteigert das Diebesgut, jeweils in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 30.07.2005, von Beate Dammermann,
  2. NDR 1 Radio Niedersachsen / Studio Osnabrück, Bericht am 01.08.2005, gg. 17.05 Uhr,
  3. Niedersachsen: Seriendieb hortete 5.000 Beutestücke – Wo kein Eigentümer ermittelt werden kann, soll die so genannte präventive Gewinnabschöpfung zur Anwendung kommen, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung, veröffentlicht 26.08.2005, von Heidi Niemann,
  4. Stadt verdient bald viel an heißer Ware, in: Neue Presse (Region Hannover) vom 18.06.2007, von Vera König,
  5. Abschöpfung (ddp HANNOVER). Niedersachsen plant die landesweite Einführung der sogenannten präventiven Gewinnabschöpfung bei mutmaßlichen Straftätern. ..., in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 15.09.2007,
  6. Um gestohlenes, ergaunertes oder erpresstes Gut leichter sicherzustellen, soll die präventive Gewinnabschöpfung ausgebaut werden. So hatten Betrüger mit dem Enkeltrick in Braunschweig mehrere tausend Euro ergaunert. Für eine Einziehung des Geldes nach Strafprozessordnung reichte die Beweislage nicht. Die Polizei stellte das Geld dennoch sicher und gab das Verfahren dann an die Stadt ab – schließlich hätten mit dem Geld neue Straftaten finanziert werden können., in: Braunschweiger Zeitung, 11.10.2007, URL: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/7413275,
  7. Polizei gelingt Schlag gegen die Organisierte Kriminalität, in: Schleswiger Nachrichten vom 13.12.2008: Der Schleswiger Polizei ist ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelungen. Mit einer konzertierten Aktion haben die Beamten mehrere Banden ausgehoben, die in zahlreichen Geschäften auf Beutezug gegangen sind. Der Wert des sichergestellten Diebesgutes liegt bei 20 000 Euro. … Zudem stießen die Fahnder auf 5500 Euro Bargeld. Das Geld wurde im Rahmen der „präventiven Gewinnabschöpfung“ der Staatskasse zugeführt. … URL: https://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/polizei-gelingt-schlag-gegen-die-organisierte-kriminalitaet-id863376.htm
  8. Präventive Gewinnabschöpfung – Niedersachsen will die präventive Gewinnabschöpfung bei mutmaßlichen Straftätern einführen. Ein Modellversuch in Osnabrück habe sich bewährt, sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Freitag in Hannover. Künftig solle von den Möglichkeiten der vorbeugenden Sicherstellung stärker Gebrauch gemacht werden. Werden bei einem Beschuldigten Gegenstände oder Bargeld gefunden, die keiner konkreten Straftat zuordenbar sind, können diese Gegenstände oder das Geld bisher nicht eingezogen werden, sondern müssen dem Beschuldigten zurückgegeben werden. (ddp), in: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Sonntagszeitung vom 15.9.2007, Seite 4,
  9. Polizei rückt beschlagnahmte Kosmetika nicht mehr heraus – Besitzerin muss Eigentum beweisen ... Die Unmenge der Kosmetika und ihre nicht zu klärende Herkunft sprechen aber dagegen, dass es sich - wie normalerweise - bei der Besitzerin auch um die Eigentümerin handelt (Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 5K 1802/07.KO), in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 24.08.2009, Seite 31 (Termine/Recht),
  10. Steinfurt Kriminalbeamte sagen Innenminister Kampf an – Kreis Steinfurt - Zornige Gesichter sah man auf der Mitgliederhauptversammlung des Bezirksverbandes Steinfurt des BDK ( Bund Deutscher Kriminalbeamter ) in Burgsteinfurt. Soeben hatte der Abteilungsleiter der Polizei, LPD Wilfried Kampmann, als Gastreferent der Veranstaltung den aus dem Kreisgebiet angereisten mehr als 40 Kriminalbeamten erläutert, was die von Innenminister Dr. Ingo Wolf verabschiedete neue Funktionszuordnung für die Kriminalpolizei des Kreises an Auswirkungen mit sich bringt. ... Dass sich der BDK weiterhin in seiner Verantwortung zu einer professionellen Kriminalitätsbekämpfung sieht, wurde deutlich aus den Vorträgen bundesweit geschätzter Referenten. So erläuterte Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker, ehemaliger Leiter der Kriminalpolizei Osnabrück, in seinem Vortrag zur „Präventiven Gewinnabschöpfung“ die Möglichkeiten, Straftätern auch ohne konkretes Ermittlungsverfahren ihre kriminell erlangten Gewinne abzunehmen. ... , in: Westfälische Nachrichten vom 17.11.2009, URL: http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Steinfurt/2009/11/Steinfurt-Kriminalbeamte-sagen-Innenminister-Kampf-an,
  11. Stadt kassiert Drogengeld ein – Von Bettina Thoenes (06.04.2011) Auch Geld aus Drogenhandel fließt ins Stadtsäckel: 135 000 Euro hat die Stadt in den vergangenen fünf Jahren nach Straftaten – vor allem aus Drogengeschäften – einkassiert. Mehr als die Hälfte musste indes wieder zurückgezahlt werden. Denn die Hürden sind hoch. …, URL: https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article150318986/Stadt-kassiert-Drogengeld-ein.html,
  12. Präventive Gewinnabschöpfung – Staatsanwaltschaft wird in der kommenden Woche 618 beschlagnahmte antike Münzen dem Kestner-Museum übergeben, von Wolfgang Siebert | Hannover – Leineblick, Aus Stadt & Region, 17.11.2009   Die Staatsanwaltschaft Hannover konnte 2003 bei Geldwäscheermittlungen 618 antike römische Münzen in einem Bankschließfach beschlagnahmen. Die Münzen stammen mutmaßlich aus illegalen Raubgrabungen im Schwarzmeerraum. Trotz intensiver Nachforschungen konnten die rechtmäßigen Besitzer der Münzen nicht gefunden werden. Jetzt darf das Museum August Kestner die Münzen in seine Sammlungen aufnehmen. Darauf verständigten sich die Staatsanwaltschaft und die Landeshauptstadt Hannover. Aufgespürt hat die Münzen die Abteilung für Finanzermittlungen bei der Staatsan­waltschaft Hannover. Sie ist auf die Ermittlung von aus Straftaten stammenden Vermögenswerten spezialisiert. Angewendet wurden im vorliegenden Fall die Regeln über die sog. „präventive Gewinnabschöpfung“. Mit ihr werden in Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwalt­schaft und der Stadt Hannover illegal erworbene Gegenstände, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, für die Allgemeinheit erfolgreich verwertet. Bei den Münzen handelt es sich hauptsächlich um Silbermünzen römischer Kaiser aus dem späten 1. Jahrhundert bis zum 3. Jahrhundert n. Chr. Unter ihnen befinden sich seltene und wertvolle Stücke, wie etwa Denare der Kaiser Otho (69 n. Chr.) und Pescennius Niger (193/4 n. Chr.). Das Museum August Kestner ist der optimale Aufbewahrungsort für die Münzen. Es besitzt mit nahezu 120.000 Münzen und Medaillen eine der bedeutendsten Münzsammlungen Deutschlands., URL: http://www.leine-blick.de/leineblick_nifredi/index.php?navi=artikel&artikel_id=2643,
  13. Polizei spendet erstmals Diebesgut – Beschlagnahmte Ware hätte vernichtet werden müssen – SALZGITTER BAD. Neue Wege geht die Polizei Salzgitter. Erstmals hat sie beschlagnahmte Ware für einen wohltätigen Zweck gespendet. ... Daher fragte die Polizei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Hildesheim an, ob die Sachen gespendet werden dürften. Und die gab ihr Okay. Präventive Gewinnabschöpfung nennt die Polizei den Einbehalt der Ware aus Straftaten. ..., in: SALZGITTER ZEITUNG vom 22.02.2012, von Alexandra Ritter, URL: http://www.salzgitter-zeitung.de/lokales/Salzgitter/polizei-spendet-beschlagnahmte-ware-id602125.html,
  14. Geld aus Verbrechen – 23.02.2013 - Stadt will Haushalt aufbessern, Bremen. … In Zeiten knapper Kassen gibt es offenbar noch Geldquellen, die besser ausgeschöpft werden könnten. Das Eintreiben von Außenständen bei Gerichtskosten, Bußgeldern oder Unterhaltsschulden wird von den zuständigen Senatsressorts gerade geprüft. Weitere Möglichkeiten, den Haushalt aufzubessern, bietet womöglich ausgerechnet das Verbrechen. Bremen schielt dabei nach Niedersachsen, wo die sogenannte präventive Gewinnabschöpfung erfolgreich zum Einsatz kommt. ..., in: WESER-KURIER, von Frauke Fischer, URL: http://www.weser-kurier.de/bremen/politik2_artikel,-Stadt-will-Haushalt-aufbessern-_arid,508129.html,
  15. Polizei Dortmund: 23./24./25.02.2017 Dortmund, Nordstadt Schwerpunktkontrollen in der Nordstadt, Unter anderem auf Grund der jüngsten Ereignisse in der Stahlwerkstraße in der Dortmunder Nordstadt, kontrollierten starke Kräfte der Dortmunder Polizei in den Nächten zum 24. und 25. Februar 2017 mehrere Kriminalitätsbrennpunkte in der Dortmunder Nordstadt. Hierbei nahmen die Einsatzkräfte verschiedene Lokalitäten und deren Besucher unter die Lupe. In einer Gastronomie in der Nordstadt fanden die Beamten bei drei Personen insgesamt über 14.000 Euro Bargeld. Da die Herkunft des Geldes nicht geklärt werden konnte, wurde es mit dem Ziel der präventiven Gewinnabschöpfung sichergestellt. Auch in der Stahlwerkstraße kontrollierten die Polizeikräfte mehrere Lokalitäten. ... FOCUS ONLINE, URL: http://www.focus.de/regional/dortmund/polizei-dortmund-23-24-25-02-2017-dortmund-nordstadt-schwerpunktkontrollen-in-der-nordstadt_id_6704347.html,
  16. 24vest.de, DORTMUND/LÜNEN: In Lünen-Brambauer haben Polizisten einen polizeibekannten Dealer gestellt - 1200 Euro wurden wegen präventiver Gewinnabschöpfung beschlagnahmt., veröffentlicht am 01.01.19, URL: https://www.24vest.de/nrw/ruhrgebiet/organisiertes-verbrechen-polizei-zieht-bilanz-kampf-gegen-clan-kriminalitaet-12746518.html,
  17. Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz Bundes- und Landespolizei im Dortmunder Stadtgebiet: … Des Weiteren stellten die Polizisten bei der Kontrolle eines 38-jährigen Mannes im Bereich der Stahlwerkstraße einen mittleren vierstelligen Bargeldbetrag fest - und anschließend im Rahmen der präventiven Gewinnabschöpfung sicher., URL: https://dortmund.polizei.nrw/artikel/gemeinsamer-schwerpunkteinsatz-bundes-und-landespolizei-im-dortmunder-stadtgebiet (15.02.2019).
  18. Polizei Dortmund – POL-DO: Wieder Kontrollen in der Nordstadt: Polizei nimmt Drogenhändler fast 8000 Euro ab Lfd. Nr.: 949   Bei erneuten Schwerpunktkontrollen in der Dortmunder Nordstadt hat die Polizei am Montag (19.8.) mehrere verdächtige Personen überprüft. Ein Angestellter einer Gaststätte musste Drogen und viel Bargeld abgeben. Der Mann reagierte nervös, als er um 18.45 Uhr vor einer Bar an der Feldherrnstraße die Polizei erblickte. Schnell übergab er einer gleichaltrigen Frau ein Bündel mit Geldscheinen. Polizisten erkannten die eilige Übergabe, durchsuchten ihn, die Frau, Taschen und einen Pkw. Insgesamt 7980 Euro und Marihuana kamen zum Vorschein. Der Angestellte der Bar ist seit langem schon als Drogenhändler und Geldwäscher bekannt. Die Herkunft des Geldes konnte er nicht nachweisen. Da der Verdacht bestand, dass der Betrag durch den Verkauf von Drogen erwirtschaftet worden ist, wurde die „präventive Gewinnabschöpfung“ angewendet – der Mann musste das Geld abgeben. Grundlage für diese Beschlagnahmung ist das nordrhein-westfälische Polizeigesetz (§ 43). …, in: Presseportal, 20.08.2019, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4353248Hinweis zu lfd. Nrn. 16. bis 18.: Auf Grund der Veröffentlichungsdaten ist davon auszugehen, dass in Lünen-Brambauer und Dortmund auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017, das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, regelmäßig von der „Präventiven Gewinnabschöpfung“ Gebrauch gemacht wird.
 
 
Für Hinweise auf weitere thematische Urteile und Beschlüsse sowie Veröffentlichungen bin ich dankbar, auch für Anregungen zu dieser Thematik.
 
E-Mail: ernst-hunsicker@t-online.de
 
Ernst Hunsicker, Stand: März 2022