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Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)

 

- Monographien von Ernst Hunsicker -

   

 

Monographie 1:

Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) in Theorie und Praxis – Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung von Gegenständen und (Bar-)Geld aus Gründen der Gefahrenabwehr in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommune (Osnabrücker Modell), 3., vollst. überarb. & erw. Aufl. (2008), 175 Seiten, Verlag für Polizeiwissenschaft,

Bestellmöglichkeit: http://www.polizeiwissenschaft.de/selbststaendige_werke.php

 

Monographie 2:

Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) – Entscheidungssammlung in Volltexten – Sammelband, 3., überarbeitete & erweiterte Auflage (2014), 327 Seiten, GRIN Verlag,

Bestellmöglichkeit (Print, E-Book): http://www.grin.com/de/e-book/89521/praeventive-gewinnabschoepfung-praege-entscheidungssammlung-in-volltexten

oder (mit gleichen Inhalten)

Sammlung von Gerichtsentscheidungen zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) - Volltexte, Leitsätze, Stichwörter und mehr, Disserta Verlag 2014, 327 Seiten,

Bestellmöglichkeit: https://www.jpc.de/s/ernst+hunsicker.

 

MoMonographie 3:

Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) – Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit unter Einbindung der BVerfG-Entscheidung zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) und der einschlägigen Rechtsprechung (PräGe), 35 Seiten, GRIN Verlag, ISBN 978-3-640-32952-6 (E-Book), 978-3-640-33137-6 (Druckausgabe).

Bestellmöglichkeit (Print, E-Book): http://www.grin.com/profile/325633/ernst-hunsicker

 

Monographie 4:

Ländervergleich: Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) - Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Entwicklung und Stand in Deutschland - Vergleichbare Rechtsgrundlagen in Österreich und in der Schweiz? - November 2009, GRIN Verlag, 97 Seiten, Preis: 7,99 € (E-Book), ISBN: 978-3-640-47319-9 (E-Book), Preis: 12,99 € (Druckausgabe), ISBN: 978-3-640-47339-7 Druckausgabe),
Bestellmöglichkeit (E-Book und Druckausgabe):  http://www.grin.com/profile/325633/ernst-hunsicker
 
Monographie 5:
 
Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) im Überblick, GRIN Verlag 2014, 33 Seiten, Bestellmöglichkeit: http://www.grin.com/de/e-book/278421/die-praeventive-gewinnabschoepfung-praege-im-ueberblick.
 
Monographie 6:
 
Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) durch den Zoll, GRIN Verlag 2017, 45 Seiten, Bestellmöglichkeit: http://www.grin.com/de/e-book/351571/gefahrenabwehrende-sicherstellung-von-sachen-hier-bargeld-durch-den
 

Sichergestellte/beschlagnahmte Sachen (Gegenstände, Bargeldbeträge), die sich in Strafermittlungsverfahren konkreten Straftaten nicht zuordnen lassen, werden wohl noch überwiegend an die (vorher) Beschuldigten zurückgegeben, obwohl diese Sachen ganz offensichtlich deliktischen Ursprungs sind.

Auf der Grundlage von zwei verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (durch Obergerichte bestätigt) wurde die PräGe zunächst in der Stadt Osnabrück in Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommune systematisiert.

Inzwischen ist im Land Niedersachsen ein Gemeinsamer Runderlass des Justiz- und Innenministeriums in Kraft.

 

In Monographie 1 gehe ich auf diese beiden VG-Entscheidungen ein und weise auf verschiedene Möglichkeiten der PräGe hin.

Im Weiteren werden die Aufgabenzuweisungen/-abgrenzungen und die einschlägigen Befugnisnormen der Gefahrenabwehrgesetze aller 16 Bundesländer und der Bundespolizei sowie die privatrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit dem Ergebnis angesprochen, dass der rechtliche Rahmen eine PräGe in allen Bundesländern und auf Bundesebene (Bundeskriminalamt, Bundespolizei) zulässt.

Daneben befasse ich mit der Bedeutung von § 983 BGB in Verbindung mit Nr. 75 Abs. 4 RiStBV und biete Verfahrensregeln an, weise aber auch auf (gesetzlichen) Regelungsbedarf hin.

Außerdem enthält die Monographie den thematischen Runderlass aus Niedersachsen sowie Muster- bzw. Beispielsverfügungen „Sicherstellung von Gegenständen“ und „Sicherstellung von Bargeld“.

Monographie 2 enthält verwaltungsgerichtliche Entscheidungen der 1. und der 2. Instanz im Volltext (Urteile, Beschlüsse)  aus mehreren Bundesländern, in denen die PräGe grundsätzlich bestätigt wird.

Allen Entscheidungen ist jetzt ein Abstract mit Leitsätzen vorangestellt.

Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden und nicht zuletzt die Polizeien der Länder und des Bundes orientieren sich neben den einschlägigen Gesetzen bei der Fallauswahl, Fallbegründung und Fallanalyse in einem besonderen Maße an der Rechtsprechung; Rechtsanwälten (Prozessbevollmächtigten) können diese VG-Entscheidungen auch als Orientierung dienen.

Angehängt finden sich der niedersächsische Runderlass zur Präventiven Gewinnabschöpfung, eine Auseinandersetzung mit kritischen Juristen und ein Stichwortverzeichnis.

In Monographie 3 befasse ich mich ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit der PräGe auf der Grundlage der BVerfG-Entscheidung zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung (PräGe).

Insbesondere geht es um die Eigentumsgarantie, die Unschuldsvermutung bzw. das Schuldprinzip, das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Der Inhalt der Monographie 4 ergibt sich aus dem Titel und Untertitel.

Monographie 5 wurde auf der Grundlage einer PowerPoint-Präsentation zu dieser Thematik verfasst.

In Monografie 6 wird anhand von drei abgeschlossenen Verwaltungsgerichtsverfahren, die vor den Verwaltungsgerichten Bestand hatten, dargelegt, dass auch der Zollfahndungsdienst gem. § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) präventiv Gewinne (hier: Bargeld) abschöpfen kann.

 

Die PräGe verfolgt im Ergebnis folgende Zielrichtungen:

1. Abschöpfung offensichtlich nicht rechtmäßig erlangter („bemakelter“) Sachen wie Gegenstände und/oder Bargeldbeträge,

2. Wahrung von Ansprüchen Geschädigter ("Eigentumsschutz"),

3. Abwehr (Verhinderung) von Straftaten wie insbesondere Hehlereidelikte, Drogenhandel, illegaler Zigarettenhandel oder Enkeltrickbetrug ("Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr"),

4. Auffangrechtserwerb des Staates (Bund, Länder, Kommunen), wenn Berechtigte ihre Ansprüche nicht wahren oder unbekannt sind bzw. die Sachen (Gegenstände, Bargeldbeträge) zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden.